Rechtsprechung
   BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42900
BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21 (https://dejure.org/2021,42900)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2021 - 9 AZB 3/21 (https://dejure.org/2021,42900)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2021 - 9 AZB 3/21 (https://dejure.org/2021,42900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,42900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens - Rechtsweg

  • datenbank.nwb.de

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens - Rechtsweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bewerbungsverfahrensanspruch - und der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Düsseldorf, 15.10.2020 - 10 Ca 5830/20

    Rechtsweg - abgebrochenes Stellenbesetzungsverfahren - öffentlich-rechtliche

    Auszug aus BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21
    Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Oktober 2020 - 10 Ca 5830/20 - abgeändert.

    Nach Anhörung der Parteien hat das Arbeitsgericht mit Beschluss vom 15. Oktober 2020 (- 10 Ca 5830/20 -) den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für unzulässig erklärt und das Verfahren an das Verwaltungsgericht verwiesen.

  • BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18

    Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und

    Auszug aus BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21
    b) Das Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 17; 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .

    Öffentlich-rechtlicher Natur sind Rechtsnormen, die einen öffentlichen Verwaltungsträger als solchen berechtigen und verpflichten, ihn also zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen (st. Rspr., vgl. GmS-OGB 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - zu 3 der Gründe; BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 17; BVerwG 21. November 2016 - 10 AV 1.16 - Rn. 5) .

  • BAG, 23.08.1989 - 7 AZR 546/88

    Anspruch eines früheren wissenschaftlichen Angestellten auf Abschluß eines

    Auszug aus BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21
    Es bewegt sich somit bei seiner Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen es mit einem Stellenbewerber ein Arbeitsverhältnis begründet, auf dem "Boden des Privatrechts" (vgl. BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 - zu I der Gründe; 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 - zu I 2 der Gründe) .

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Klägerin geltend macht, durch den Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens in ihrem Anspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt worden zu sein (vgl. BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 - zu I der Gründe) .

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

    Auszug aus BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21
    Öffentlich-rechtlicher Natur sind Rechtsnormen, die einen öffentlichen Verwaltungsträger als solchen berechtigen und verpflichten, ihn also zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen (st. Rspr., vgl. GmS-OGB 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - zu 3 der Gründe; BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 17; BVerwG 21. November 2016 - 10 AV 1.16 - Rn. 5) .
  • BAG, 22.11.2016 - 9 AZB 41/16

    Beamtete Professorin als Ärztliche Direktorin an einem Universitätsklinikum -

    Auszug aus BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21
    b) Das Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 17; 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 01.08.2017 - 9 AZB 45/17

    Rechtsweg - Solo-Selbstständige

    Auszug aus BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21
    b) Das Rechtsverhältnis ist öffentlich-rechtlich, wenn die das Rechtsverhältnis beherrschenden Rechtsnormen nicht für jedermann gelten, sondern Sonderrecht des Staates oder sonstiger Träger öffentlicher Aufgaben sind, das sich zumindest auf einer Seite nur an Hoheitsträger wendet (BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 17; 1. August 2017 - 9 AZB 45/17 - Rn. 9, BAGE 160, 22; 22. November 2016 - 9 AZB 41/16 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 28.01.2020 - 9 AZR 91/19

    Stellenbesetzung - Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenenBewerbers

    Auszug aus BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21
    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren für Stellen, die mit Arbeitnehmern besetzt werden sollen (vgl. BAG 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 26) .
  • BVerwG, 21.11.2016 - 10 AV 1.16

    Akteneinsicht; Altkonzessionär; Anspruchskonkurrenz; Anspruchsnormenkonkurrenz;

    Auszug aus BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21
    Öffentlich-rechtlicher Natur sind Rechtsnormen, die einen öffentlichen Verwaltungsträger als solchen berechtigen und verpflichten, ihn also zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben mit besonderen Befugnissen ausstatten oder besonderen Regeln unterwerfen (st. Rspr., vgl. GmS-OGB 10. Juli 1989 - GmS-OGB 1/88 - zu 3 der Gründe; BAG 4. September 2018 - 9 AZB 10/18 - Rn. 17; BVerwG 21. November 2016 - 10 AV 1.16 - Rn. 5) .
  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21
    Die Bewerber können daher bereits diese Maßnahme, obwohl sie nur vorbereitenden Charakter besitzt, einer gerichtlichen Kontrolle zuführen (BVerwG 3. Dezember 2014 - 2 A 3/13 - Rn. 21) .
  • BAG, 14.12.1988 - 7 AZR 773/87

    Pflicht zum Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem Gymnasiallehrer aufgrund

    Auszug aus BAG, 26.04.2021 - 9 AZB 3/21
    Es bewegt sich somit bei seiner Entscheidung, ob und zu welchen Bedingungen es mit einem Stellenbewerber ein Arbeitsverhältnis begründet, auf dem "Boden des Privatrechts" (vgl. BAG 23. August 1989 - 7 AZR 546/88 - zu I der Gründe; 14. Dezember 1988 - 7 AZR 773/87 - zu I 2 der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 11.12.2020 - 3 Ta 375/20

    Rechtsweg; Konkurrentenklage; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Daraus folgt angesichts der Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung in Art. 33 Abs. 2 GG ein subjektives Recht jedes Bewerbers auf chancengleiche Teilnahme am Bewerbungsverfahren (vgl. BVerfG 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - Rn. 18, BVerfGE 143, 22; BAG 26. April 2021 - 9 AZB 3/21 - Rn. 13; 28. Januar 2020 - 9 AZR 91/19 - Rn. 27) .
  • VG Berlin, 15.04.2024 - 5 K 731.23
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG ist ungeachtet seiner Herleitung aus dem Verfassungsrecht nicht stets öffentlich-rechtlich, sondern - je nach zugrunde liegendem Rechtsverhältnis - öffentlich- oder bürgerlich-rechtlicher Natur (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 2021 - 2 B 3/21 -, juris Rn. 19; BAG, Beschluss vom 26. April 2021 - 9 AZB 3/21 -, juris Rn. 12).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht